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Hessen: Denkmalfachbehörde, Wohnungen und Altbau

Das Land Hessen hat 6.280.793 Einwohner und 3.177.695 Wohnungen; die Denkmalfachbehörde finden Sie weiter unten.

Weindorf mit Fachwerkhäusern im Flusstal
Foto: Masood Aslami / Pexels

Das Land Hessen zählt 6.280.793 Einwohner und gehört damit zu den 16 Bundesländern im Vergleich, Platz 5 von 16 nach Einwohnern. Mit 3.177.695 Wohnungen und 96,1 m² Wohnfläche im Schnitt liegt das Land Hessen bei den Bestandsdaten auf Rang 5. Hauptstadt: Wiesbaden. Anzahl der Atlas-Städte im Land Hessen: 12. Die Hauptstadt des Landes Rheinland-Pfalz liegt Luftlinie 9,2 km südlich von Wiesbaden.

Als Fachbehörde für Denkmalpflege nennt das Portal: Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Die Genehmigung für Umbauten erteilt in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde bei Stadt oder Landkreis. Altbauten stehen in jeder Größe und Lage; die Landesdaten helfen, den Rahmen zu verstehen, nicht das einzelne Objekt zu bewerten.

Einordnung

  • Denkmalfachbehörde des Landes: Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
  • Die Landeshauptstadt heißt Wiesbaden.
  • In der Rangliste nach Einwohnerzahl steht das Land auf Platz 5.
  • Erfasste Städte aus dem Land Hessen im Atlas: 12.
  • Im 10-km-Radius: 1 weitere Länder-Einträge.
  • Zum Länderschnitt von 5.223.571 Einwohnern lautet die Einstufung für Hessen: hoch.

Die wichtigsten Angaben

Einwohner
6.280.793
Denkmalfachbehörde des Landes
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Wohnungen
3.177.695
Ø Wohnfläche je Wohnung (m²)
96,1
Landeshauptstadt
Wiesbaden

Altbau nach Stadt: Hessen

Karte

Karte mit OpenStreetMap: Laden erst nach Zustimmung per Klick.

Bevölkerung und Wohnraum im Land Hessen

Das Land Hessen hat 6.280.793 Einwohner und liegt damit auf Rang 5 der 16 Bundesländer. Bei den Wohnungen (3.177.695) liegt das Land auf Rang 5; der Durchschnitt aller Länder beträgt 2.734.733.

Zur Wohnfläche: Der Durchschnitt ist eine Näherung und eher etwas zu niedrig, weil auch Wohnungen in Nichtwohngebäuden mitgezählt werden. Die Statistik trennt hier nicht zwischen historischem Bestand und Neubauten.

Fachamt und untere Behörde im Land Hessen

Ansprechpartner für Fragen der Denkmalpflege im Land Hessen: Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Wer baut, stellt den Antrag in der Regel bei der unteren Denkmalschutzbehörde von Stadt oder Landkreis.

Das Denkmalschutzgesetz ist Ländersache. Die Regeln im Land Hessen können sich daher von denen anderer Länder unterscheiden. Die Denkmal-AfA setzt die Abstimmung mit der Behörde voraus. Der Kaufpreis selbst ist nicht begünstigt; Details im Ratgeber zur Denkmal-AfA.

Die Städte aus dem Land Hessen im Atlas

Zum Land Hessen zählt der Atlas Städte ab 50.000 Einwohnern; die Anzahl: 12. Die Landeshauptstadt heißt Wiesbaden; die Landesämter erreichen Sie über deren eigene Webauftritte.

Auf jeder Stadtseite finden Sie Einwohner, Fläche, Kreisdaten und die zuständige Denkmalfachbehörde. Einwohner und Fläche gelten für die Stadt, Wohnungen und Wohnfläche für die Kreisebene.

Altbau im Land Hessen: Schritt für Schritt

Beginnen Sie mit dem Schutzstatus des Hauses und lassen Sie sich die Auflagen der Behörde nennen. Danach lassen Sie das Haus prüfen. Der Ratgeber zum Bausachverständigen erklärt, wann das sinnvoll ist.

Planen Sie die Kosten mit Puffer. Der Beitrag Altbau sanieren: Kosten realistisch planen zeigt, wie. Die Reihenfolge der Arbeiten beschreibt der Beitrag Fachwerkhaus sanieren: Reihenfolge und Fehler.

FAQ

Welche Denkmalbehörde ist im Land Hessen zuständig?

Fachlich zuständig ist die Landesstelle (Landesamt für Denkmalpflege Hessen). Genehmigungen erteilt meist die untere Denkmalschutzbehörde vor Ort.

Wie heißt die Landeshauptstadt und wie viele Städte führt der Atlas aus dem Land Hessen?

Hauptstadt ist Wiesbaden. Aus dem Land Hessen führt der Atlas Städte ab 50.000 Einwohnern; Anzahl: 12.

Wie ist der Denkmalschutz im Land Hessen geregelt?

Denkmalrecht ist Landesrecht. Das Land Hessen hat ein eigenes Gesetz; die Verfahren ähneln sich, im Detail gibt es Unterschiede.

Welche Steuerregeln gelten im Land Hessen für Baudenkmale?

Die Steuerregeln stammen vom Bund: vermietet Paragraf 7i EStG, selbst bewohnt Paragraf 10f EStG. Die Bescheinigung für das Finanzamt kommt von der Denkmalschutzbehörde im Land Hessen.

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