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Denkmalpflege im Land Niedersachsen: Behörde und Eckdaten

Zahlen und Zuständigkeiten für das Land Niedersachsen: 8.004.489 Einwohner, Fachbehörde für Denkmalpflege und die Städte des Atlas.

Weindorf mit Fachwerkhäusern im Flusstal
Foto: Masood Aslami / Pexels

Einwohnerzahl des Landes Niedersachsen: 8.004.489. Zum Durchschnitt der Länder (5.223.571) lautet die Einstufung: hoch. Der Wohnungsbestand beträgt 4.180.105 Wohnungen; eine Wohnung misst durchschnittlich 101,8 m². Städte ab 50.000 Einwohnern aus dem Land Niedersachsen führt der Atlas in dieser Anzahl auf: 19. Hauptstadt ist Hannover. Nächstgelegen ist das Land Bremen: Seine Hauptstadt liegt 99,9 km nordwestlich von Hannover.

Als Fachbehörde für Denkmalpflege nennt das Portal: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege. Die Genehmigung für Umbauten erteilt in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde bei Stadt oder Landkreis. Für den einzelnen Kauf ersetzt die Statistik keine Besichtigung. Ein Bausachverständiger prüft Holz, Feuchte und Statik.

Einordnung

  • Durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung: 101,8 m².
  • Landeshauptstadt: Hannover.
  • Hauptstadt des nächsten Landes (Bremen): 99,9 km nordwestlich von Hannover.
  • Der Durchschnitt der Länder liegt bei 5.223.571 Einwohnern; Niedersachsen weicht um 53 % ab.
  • Platz 4 von 16 Bundesländern nach Einwohnern.
  • Städte aus dem Land im Altbau-Atlas: 19.

Die wichtigsten Angaben

Einwohner
8.004.489
Denkmalfachbehörde des Landes
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
Wohnungen
4.180.105
Ø Wohnfläche je Wohnung (m²)
101,8
Landeshauptstadt
Hannover

Altbau nach Stadt: Niedersachsen

Karte

Karte mit OpenStreetMap: Laden erst nach Zustimmung per Klick.

Zahlen zum Land Niedersachsen

8.004.489 Einwohner, Platz 4 von 16: So groß ist das Land Niedersachsen im Ländervergleich. Auf 4.180.105 Wohnungen kommt eine durchschnittliche Wohnfläche von 101,8 m² je Wohnung.

Der Wert für die Wohnfläche je Wohnung ist rechnerisch ermittelt und leicht unscharf; er eignet sich für Vergleiche, nicht für Einzelfälle. Aus den Landeszahlen lassen sich keine Altbau-Anteile ablesen. Dafür lohnt der Blick in die Denkmalverzeichnisse.

Denkmalschutz im Land Niedersachsen: Zuständigkeiten

Das Fachwissen zur Denkmalpflege bündelt im Land Niedersachsen die Landesstelle (Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege). Praktisch läuft der Weg über die untere Denkmalschutzbehörde bei der Stadt oder beim Landkreis.

Das Denkmalschutzgesetz ist Ländersache. Die Regeln im Land Niedersachsen können sich daher von denen anderer Länder unterscheiden. Den Steuereffekt können Sie im Denkmal-AfA-Rechner durchspielen.

Atlas-Städte im Land Niedersachsen

Zum Land Niedersachsen zählt der Atlas Städte ab 50.000 Einwohnern; die Anzahl: 19. Die Landeshauptstadt heißt Hannover; die Landesämter erreichen Sie über deren eigene Webauftritte.

Auf den Stadtseiten stehen Einwohner, Fläche und Kreisdaten zu Wohnungen, dazu die zuständige Landesbehörde. Einwohner und Fläche gelten für die Stadt, Wohnungen und Wohnfläche für die Kreisebene.

Altbau im Land Niedersachsen: Ihre ersten Schritte

Beginnen Sie mit dem Schutzstatus des Hauses und lassen Sie sich die Auflagen der Behörde nennen. Für die Besichtigung hilft die Kaufcheckliste, für den Zustand ein Sachverständiger.

Legen Sie ein Budget fest und planen Sie eine Reserve ein; der Kostenratgeber hilft dabei. Typische Fehler beim Sanieren zeigt der Ratgeber Fachwerkhaus sanieren.

FAQ

An wen wende ich mich im Land Niedersachsen bei einem Baudenkmal?

Als Fachbehörde nennt das Portal für das Land Niedersachsen: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege. Anträge für Umbauten gehen in der Regel an die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt oder des Landkreises.

Welche Städte aus dem Land Niedersachsen sind im Atlas erfasst?

Hannover ist Landeshauptstadt. Zusätzlich finden Sie im Atlas Städte des Landes; Anzahl: 19.

Gelten die Denkmalregeln im Land Niedersachsen anders als anderswo?

Die Regeln stammen vom Land und gelten daher nur im Land Niedersachsen. Prüfen Sie Ihr Vorhaben im Einzelfall bei der zuständigen Behörde.

Was gilt steuerlich für ein Fachwerkhaus im Land Niedersachsen?

Bundesweit gelten Paragraf 7i und 10f EStG: vermietet bis zu 9 % in 8 Jahren und bis zu 7 % in 4 Jahren, selbst bewohnt bis zu 9 % in 10 Jahren. Der Kaufpreis ist nicht begünstigt.

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