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Fachwerkhaus und Altbau im Land Berlin

Wer im Land Berlin ein altes Haus kauft, hat es mit 3.685.265 Einwohnern als Rahmen und einer eigenen Denkmalgesetzgebung zu tun.

Dorf mit Holzhäusern in den Voralpen
Foto: Susanne Jutzeler, suju-foto / Pexels

Wer sich für ein Fachwerkhaus im Land Berlin interessiert, sollte den Rahmen kennen: 3.685.265 Einwohner, Rang 8 von 16. Der Wohnungsbestand beträgt 2.058.666 Wohnungen; eine Wohnung misst durchschnittlich 71,5 m². Hauptstadt: Berlin. Anzahl der Atlas-Städte im Land Berlin: 1. Wer Länder vergleicht, findet Brandenburg als nächsten Eintrag: Die Hauptstadt liegt 27,2 km südwestlich von Berlin.

Wer ein Baudenkmal umbauen will, spricht mit der unteren Denkmalschutzbehörde; fachlicher Rückhalt kommt von der Landesstelle (Landesdenkmalamt Berlin). Die Zahlen sagen nichts über den Zustand eines Hauses. Ob ein bestimmtes Gebäude im Land Berlin ein Denkmal ist, klären Sie vor dem Kauf bei der Behörde.

Einordnung

  • Benachbarter Eintrag: Land Brandenburg (27,2 km südwestlich, Hauptstadt zu Hauptstadt).
  • Landeshauptstadt: Berlin.
  • Rang 8 von 16 bei den Wohnungen; Länderschnitt 2.734.733, Einstufung tief.
  • Erfasste Städte aus dem Land Berlin im Atlas: 1.
  • Ø Wohnfläche: 71,5 m² je Wohnung.
  • Denkmalfachbehörde des Landes: Landesdenkmalamt Berlin.

Die wichtigsten Angaben

Einwohner
3.685.265
Denkmalfachbehörde des Landes
Landesdenkmalamt Berlin
Wohnungen
2.058.666
Ø Wohnfläche je Wohnung (m²)
71,5
Landeshauptstadt
Berlin

Altbau nach Stadt: Berlin

Karte

Karte mit OpenStreetMap: Laden erst nach Zustimmung per Klick.

Bevölkerung und Wohnungen im Land Berlin: die Zahlen

Im Land Berlin leben 3.685.265 Menschen; damit belegt es Platz 8 von 16 Bundesländern. Auf 2.058.666 Wohnungen kommt eine durchschnittliche Wohnfläche von 71,5 m² je Wohnung.

Zur Wohnfläche: Der Durchschnitt ist eine Näherung und eher etwas zu niedrig, weil auch Wohnungen in Nichtwohngebäuden mitgezählt werden. Aus den Landeszahlen lassen sich keine Altbau-Anteile ablesen. Dafür lohnt der Blick in die Denkmalverzeichnisse.

Denkmalschutz im Land Berlin: Zuständigkeiten

Auf Landesebene kümmert sich um die Denkmalpflege diese Stelle: Landesdenkmalamt Berlin. Wer baut, stellt den Antrag in der Regel bei der unteren Denkmalschutzbehörde von Stadt oder Landkreis.

Denkmalrecht gehört zu den Aufgaben der Länder, deshalb können sich Fristen und Formulare im Land Berlin von denen anderer Länder unterscheiden. Steuerlich gelten bundesweit Paragraf 7i und 10f EStG. Die Bescheinigung für das Finanzamt stellt die Denkmalschutzbehörde aus.

Städte des Landes Berlin im Vergleich

Die Zahl der Atlas-Städte im Land Berlin: 1. Jede Stadt hat eine eigene Seite mit Einwohnern, Fläche und Wohnungsdaten des Kreises. Hauptstadt des Landes ist Berlin.

Auf den Stadtseiten stehen Einwohner, Fläche und Kreisdaten zu Wohnungen, dazu die zuständige Landesbehörde. Wohnungszahlen gelten für den Kreis, nicht für die Gemeinde allein; das steht auch auf jeder Stadtseite.

Altbau im Land Berlin: Ihre ersten Schritte

Beginnen Sie mit dem Schutzstatus des Hauses und lassen Sie sich die Auflagen der Behörde nennen. Ein Gutachter prüft Holz, Feuchte und Statik; hier steht, was er untersucht.

Legen Sie ein Budget fest und planen Sie eine Reserve ein; der Kostenratgeber hilft dabei. Typische Fehler beim Sanieren zeigt der Ratgeber Fachwerkhaus sanieren.

FAQ

An wen wende ich mich im Land Berlin bei einem Baudenkmal?

Das Fachwissen liegt bei der Landesstelle (Landesdenkmalamt Berlin); die Entscheidung über Ihren Antrag trifft in der Regel die untere Behörde bei Stadt oder Kreis.

Was sagt die Statistik zum Land Berlin?

Das Land Berlin hat 3.685.265 Einwohner und 2.058.666 Wohnungen (Stand 31.12.2024). Eine Wohnung misst im Schnitt 71,5 m².

Was muss ich im Land Berlin zum Denkmalrecht wissen?

Denkmalrecht ist Landesrecht. Das Land Berlin hat ein eigenes Gesetz; die Verfahren ähneln sich, im Detail gibt es Unterschiede.

Was gilt steuerlich für ein Fachwerkhaus im Land Berlin?

Bundesweit gelten Paragraf 7i und 10f EStG: vermietet bis zu 9 % in 8 Jahren und bis zu 7 % in 4 Jahren, selbst bewohnt bis zu 9 % in 10 Jahren. Der Kaufpreis ist nicht begünstigt.

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