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Denkmalliste

Amtliches Verzeichnis der eingetragenen Denkmale einer Gemeinde oder eines Landkreises, das bei der Prüfung eines Hauses hilft.

Die Denkmalliste ist ein amtliches Verzeichnis aller eingetragenen Denkmale in einem Gebiet. Sie wird von der zuständigen Behörde geführt und enthält Adresse, Beschreibung und oft Hinweise auf den Schutzumfang. Je nach Bundesland heißt sie auch Denkmalbuch oder Denkmalkataster.

Praxisbezug: Wer prüfen will, ob ein Haus geschützt ist, findet die Information meist online über die Landesbehörde oder bei der Gemeinde. Ein Eintrag fehlt manchmal, obwohl das Gebäude schutzwürdig ist. Die endgültige Auskunft gibt daher immer die untere Denkmalschutzbehörde vor Ort. Veränderungen an einem eingetragenen Objekt sollten erst nach Prüfung des Eintrags und nach Rücksprache mit der Behörde beginnen.

Siehe auch

  • BaudenkmalEinzelnes Gebäude oder Bauwerk, das aus geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen unter Denkmalschutz steht.
  • DenkmalschutzRechtlicher Schutz für Kulturdenkmale, der Veränderungen an Gebäuden und Objekten nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässt.
  • Landesamt für DenkmalpflegeFachbehörde des Landes, die Denkmale fachlich bewertet, Inventare führt und die unteren Behörden in Fragen der Denkmalpflege berät.